Neuwahlverfahren nach 4. COVID Gesetz gestartet
Jahreshauptversammlung ausgesetzt
Liebe Mitglieder!
Gemäß unseren Vereinsstatuten findet alle 2 Jahre eine Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) statt. Kernpunkt der Mitgliederversammlung ist die Bestellung des Vereinsvorstandes sowie die Behandlung von Anträgen der Mitglieder an die Mitgliederversammlung. Auf Grund der Corona-Krise findet diesjährig keine Mitgliederversammlung statt, sondern nur der unaufschiebbare Teil der Neuwahl des Vereinsvorstandes. Die rechtliche Grundlage hiefür siehe 4. COVID Gesetz Art. 35 § 1 Abs. 4.
Im Download finden sie daher die jeweiligen Fristen für die Teilnahme der Mitglieder am Wahlvorgang sowie eine Übersicht der zur Wahl stehenden Personen zur Bildung des Vereinsvorstandes.
Um rege Beteiligung ersucht die Vereinsleitung.